Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 annektiertedas neugegründete Deutsche Kaiserreich im Frankfurter FriedenTeile Ostfrankreichs, nämlich den überwiegenden Teil der beidenelsässischen Départements und ungefähr die Nordhälfte Lothringensals Reichsland Elsaß-Lothringen . Dadurch vergrößerte sich nichtnur der räumliche Geltungs-bereich des französischen Rechts indiesem Reich, sondern es wurde überdies auch die gesamte zudiesem Zeitpunkt geltende französische Rechtsordnung gleichsamimportiert. Im Zuge des inneren Ausbaus des Kaiserreichs, zudem eine breit angelegte Rechtsvereinheitlichung gehörte, tratenmaßgebliche Reichsgesetze wie die Reichsjustizgesetze (1877) oderBürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch (1900) auch imsogenannten Reichsland in Kraft, ohne daß jedoch die gesamtefranzösische Rechtordnung dort außer Kraft gesetzt worden wäre.Jenseits verheerender Kriege erscheinen die von Deutschland 1871annektierten und 1918 zurückübertragenen Gebiete Frankreichsals Regionen, in denen französisches und deutsches Recht in einenbesonders engen Austausch miteinander getreten sind, sei es aufder Ebene des geltenden Normbestands, sei es auf der Ebene deralltäglichen Rechtsanwendung.