Die gleichgeschlechtliche Lebensweise hat durch das Partnerschaftsgesetzin rechtlicher Hinsicht weitgehend Anerkennung gefunden. Weiterhin bleibt die Gleichstellung jedoch auf bestimmte, ihr zugewiesene Lebensbereiche beschränkt. Durch das im Partnerschaftsgesetz verankerte Adoptionsverbotist die Möglichkeit einer gemeinsamen rechtlichen Elternschaft ausdrücklich ausgeschlossen. Das Thema Elternschaft und gleichgeschlechtliche Lebensweise wurde bislang auch in der schweizerischen Rechtslehre nur marginal berücksichtigt. Massgeblich ist hierfür, dass der Begriff der Elternschaft stark von kulturellen Traditionen sowie von der angeblichenNatürlichkeit von Elternschaft geprägt ist. Diese Arbeit versucht, sich der Thematik der Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare vorurteilsfrei zu nähern und begutachtet die vorliegenden Regelungen des Partnerschaftsgesetzes vornehmlich unter der Prämisse des Kindeswohls. Massgeblich ist hierbei nicht die etwaige Ungleichbehandlung von Ehe undeingetragener Partnerschaft, vielmehr richtet sich der Fokus auf die Auswirkungen der Ungleichbehandlung auf die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebenden Kinder.