Der Anküpfungsbegriff "gewöhnlicher Aufenthalt" ist in den letzten Jahren zunehmend in den Vordergrund getreten. Der Autor untersucht Entwicklung und Eingrenzung dieses Begriffs und zeigt damit in einer zentralen Frage den Wandel des Internationalen Privatrechts hin zu flexiblen Lösungen. Der gewöhnliche Aufenthalt ist heute neben der Staatsangehörigkeit der wichtigste Anknüpfungsbegriff im deutschen EGBGB und im Recht der internationalen Zuständigkeit für Familiensachen. In den neueren Haager IPR-Übereinkommen spielt er eine beherrschende Rolle, und er hat, nicht zuletzt durch diese Übereinkommen, auch verstärkt Eingang in das Kollisionsrecht unserer Nachbarstaaten gefunden, von denen hier Österreich, die Schweiz, Frankreich und England berücksichtigt werden.