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Produktbeschreibung

Inwiefern kann das Recht sozialen Zusammenhalt stärken? Einerseits wird ihm traditionell eine Ordnungs- und damit zugleich eine Befriedungsfunktion zugeschrieben, ohne die eine komplexe Gesellschaft nicht existieren kann. Andererseits organisiert es diese Gesellschaft zunächst nur als ein Nebeneinander von Rechtspersonen, wodurch nicht notwendig ein Miteinander von Bürger:innen entsteht. Ausgehend von dieser Analyse gehen die Beiträge des Bandes der Frage nach, welche weiteren Leistungen das Recht für sozialen Zusammenhalt erbringen kann, welche Grenzen ihm dabei gesetzt sind und welche Folgeprobleme hieraus entstehen.
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Details

Weitere ISBN/GTIN9783593455723
ProduktartE-Book
EinbandE-Book
FormatEPUB
FormatFormat mit automatischem Seitenumbruch (reflowable)
ErscheinungsortFrankfurt am Main
ErscheinungslandDeutschland
Erscheinungsdatum10.04.2024
Reihen-Nr.1
SpracheDeutsch
Dateigrösse3802759 Bytes
Artikel-Nr.13007848
KatalogVC
Datenquelle-Nr.4798968
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Autor/in

Klaus Günther ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie im Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt. Außerdem ist er Projektleiter am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Mitglied im Kollegium des Instituts für Sozialforschung sowie Principal Investigator am Forschungszentrum »Normative Ordnungen« an der Goethe-Universität Frankfurt.Daniel Thym ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz und Direktor des dortigen Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA). Außerdem ist er Sprecher des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) am Standort Konstanz und Vorstandsmitglied des Konstanzer »Zentrums für Kulturwissenschaftliche Forschung«.Uwe Volkmann ist Inhaber Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Verfassungs- und Demokratietheorie, die Zuordnung von Individuum und Gemeinschaft, Fragen der Grundrechte sowie das Recht der Inneren Sicherheit.

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