Die Justiz ist, einer eng verstandenen Theorie der Gewaltenteilung zumTrotz, keine mit sich selbst beschäftigte und selbstzufriedene Monade,die in einer Art praestabilisierter Harmonie im Sinne des PhilosophenLeibniz lebt und gleichsam in einem Elfenbeinturm dahin judiziert, ungeachtetder Stürme, die draussen wüten. Die Justiz ist ein Teil der Gesellschaft.Sie erfüllt die Aufgabe der dritten, der rechtsprechenden Gewaltim Staat. Sie soll das unparteiisch und unabhängig tun.Die Justiz leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Funktioniereneines demokratischen Rechtsstaates und garantiert die fundamentalenWerte einer freiheitlichen Gesellschaft, wie etwa die Menschenrechteund die politischen Freiheiten. Sie ermöglicht aber auch eine faire und,soweit als möglich, gerechte Streitschlichtung in Einzelfällen und leistetdadurch der Gesellschaft wertvolle Dienste. Ein kanadischer Richter desObersten Gerichts hat in einem Urteil einmal gesagt, dass die richterlicheUnabhängigkeit der Justiz «the lifeblood of constitutionalism in democraticsocieties» sei. Bildhafter kann man die Bedeutung der Justiz nichtzum Ausdruck bringen. Allein schon deshalb steht sie auch in der Kritik.Die Justiz steht in der Öffentlichkeit und hat sich auch damit auseinanderzusetzen;wie auch umgekehrt die Öffentlichkeit sich um die Justiznicht foutieren kann.