Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Verfahrensweisen ist ein Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) möglich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dieser Frage sowohl aus der Perspektive der EMRK als auch aus der des Gemeinschaftsrechts. Sie setzt sich auseinander mit den mitgliedstaatlichen Vorbehalten zur EMRK und mit der Einführung eines alternativ vorgeschlagenen Vorlageverfahrens zwischen den europäischen Gerichtshöfen. Dabei untersucht der Verfasser nicht nur die rechtspolitischen Hintergründe, die den Beitritt bislang verhindert haben; er stellt auch dar, weshalb aus Art. 307 EGV (ex Art. 234 EGV) die Verpflichtung abzuleiten ist, die zwischen der EMRK und dem Gemeinschaftsrecht bestehende Kollision durch einen Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur EMRK zu überwinden. Besondere praktische Bedeutung hat die abschließend untersuchte Frage, welche Möglichkeiten bereits nach dem geltenden Recht bestehen, gemeinschaftsrechtlich bedingte Rechtsakte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen zu lassen.