Zum GrundwerkGrundlage der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sind die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) und der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV).Hilfe bei den schwierigen Anwendungsfragen, z.B. der Berechnung von Versorgungsanwartschaften, bietet der seit Jahrzehnten bewährte "Gilbert/Hesse". Neben versicherungstechnischen und -rechtlichen Gesichtspunkten werden auch arbeits- und sozialrechtliche Bezüge berücksichtigt.Weitere Vorzüge des Standardkommentars:kompakter Aufbauübersichtliche Gliederunggutes Preis-LeistungsverhältnisZielgruppeFür Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Gemeinden, Personalräte, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft.